Der Grundsatz der Datensparsamkeit bzw. Datenminimierung findet sich in unterschiedlichen Gesetzen wieder:
Grundgesetz: Datensparsamkeit dient dem Schutz der Privatsphäre und stellt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sicher, das sich aus den allgemeinen Persönlichkeitsrechten
Grundgesetz: Datensparsamkeit dient dem Schutz der Privatsphäre und stellt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sicher, das sich aus den allgemeinen Persönlichkeitsrechten