Mitglied: Frank2024
Frank2024
Der Grundsatz der Datensparsamkeit bzw. Datenminimierung findet sich in unterschiedlichen Gesetzen wieder:

Grundgesetz: Datensparsamkeit dient dem Schutz der Privatsphäre und stellt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sicher, das sich aus den allgemeinen Persönlichkeitsrechten
Mitglied seit04.04.20240 Jahre, 1 Monate, 14 TageLetzter Login12.04.2024Beiträge gesamt3Fragen3Kommentare gesamt20Kommentare zur Lösung beigetragen2Kommentare positiv bewertet0Kommentare negativ bewertet0Aktuelles Level1Erfahrungspunkte - Level 2 ab 100 Punkte8.5
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