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Telefonriese gibt Nutzerdaten der IP bekannt ...

der glasklare Surfer ...

aus erster Quelle habe ich erfahren, das ein großer Telefonmonopolist die Anschrift des IP Nutzers bekannt gibt

Ich dachte es gibt Gesetzte die uns vor sowas schützen .... ?? Ja,oder liege ich da falsch?

Der Betreiber einer Webseite hat einen User der IP verklagt.

Die Staatsanwaltschaft hat beim Konzern angefragt und die Daten des Users bekommen.

wie seht ihr das ... ???

Content-Key: 38635

Url: https://administrator.de/contentid/38635

Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 20:03 Uhr

Mitglied: pulse
pulse 23.08.2006 um 20:19:57 Uhr
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Hi

Also wenn die Staatsanwaltschaft da anfragt,
dann ist das eigentlich schon rechtens,
wenn sie die Anschrift etc bekommt.
Es gibt zwar Gesetze, die uns davor schützen,
aber wenn der Staat begründet nachfragt,
dann haben die auch die Nutzerdaten zu bekommen.
Wenn dort ein Herr X-Beliebig bei dem Provider nachfragt,
dann bekommt dieser Herr X-Beliebig auch nicht die Anschrift
oder sonstiges von dem Besitzer dieser IP.
Mitglied: Supaman
Supaman 23.08.2006 um 21:11:14 Uhr
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ich denke mal, der kern der sache ist nicht die auskunft an sich, sondern das daten rausgegeben werden, die laut gesetz gar nicht vorhanden sein dürften. bei flat-rate anschlüssen dürfen lt. gerichtsurteil zwar keine IPs mit geloggt werden, hält sich anscheinend nur keiner dran.
Mitglied: pulse
pulse 23.08.2006 um 21:21:16 Uhr
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Also die Daten sind schon vorhanden...und das diese nicht mitgeloggt werden dürfen,
hab ich noch nie gehört.
Schon allein bei solchen Statistik-Seiten werden z.b. die Besucher einer Webseite geloggt auch mit IPs, und bei Foren ist das der selbe Fall
Mitglied: JohnnyB
JohnnyB 23.08.2006 um 21:31:44 Uhr
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Im Rahmen der Anti-Terror-Gesetze wurden imho die ISP sogar dazu verpflichtet die Daten über einen bestimmten Zeitraum zwecks Prüfung vorzuhalten. Einsicht darf allerdings erst durch richterliche Anordnung ("Durchsuchungsbeschluß") gewährt werden.
Mitglied: pulse
pulse 23.08.2006 um 22:07:38 Uhr
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Im Rahmen der Anti-Terror-Gesetze wurden imho die ISP sogar dazu verpflichtet die Daten über einen bestimmten Zeitraum zwecks Prüfung vorzuhalten. Einsicht darf allerdings erst durch richterliche Anordnung ("Durchsuchungsbeschluß") gewährt werden.

Meine Rede!
Mitglied: Supaman
Supaman 23.08.2006 um 22:19:32 Uhr
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bitte mal das hirn einschaltenface-smile

http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801
-> provider dürfen keine ip's mitloggen die abrechnungstechnisch nicht benötigt werden. punkt. ende.

das im rahmen der allgemeinen überwachungshysterie gesetze kommen zur vorratsspreicherung kommen werden, ist leider nicht mehr zu verhindern - aber noch nicht eingeführt.
Mitglied: Supaman
Supaman 23.08.2006 um 22:29:33 Uhr
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und falls es jemand noch nicht gemerkt hat: unter zu hilfe nahme der schlagworte "terrorismus" "kinderpornografie" und "kinderschänder" wird fleissig jede art von überwachungsmaßnahme durchgeboxt, siehe z.b. an der aktuellen diskussion der weiterverwertung der LKW-mautdaten. ist der datenschutz erstmal aufgeweicht, steht einer unbegrenzten weiterverwertung nichts mehr im wege.

natürlich sind all diese dinge nicht erfreulich, aber sie lassen sich durch totale überwachung nicht verhindern. datenschutz ist einer der wichtigsten grundpfeilder der demokratie, denkt einfach mal drüber nach.
Mitglied: JohnnyB
JohnnyB 23.08.2006 um 22:46:42 Uhr
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Ich denke, der Artikel wäre interessanter gewesen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/72031

Vor allem, weil der nicht vom Januar ist und sich auf eine Klage von Anfang 2003 bezieht, sondern auf den EU-Beschluß zur Umsetzung der Vorratsdatenhaltung im April diesen Jahres.
Mitglied: 16568
16568 23.08.2006 um 23:09:39 Uhr
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^^ meine Rede.
Danke Johnny.


Lonesome Walker
Mitglied: klubbingman
klubbingman 24.08.2006 um 18:28:58 Uhr
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Hallo, wenn die Staatsanwaltschaft irgendwo was wissen will, egal wie Geheim die Daten sind, kann ein Unternehmen undd/oder Privatperson gar nichts machen. Die Staatsanwaltschaft hat das Recht die Daten, zur Not auch unter Polizeieinsatz an sich zu bringen. Deshalb haben viele Musikpiraten auch immer einen großen Magneten neben dem Server stehen, falls mal unerwartet Besuch kommen sollte face-wink. Hoffe Ihr versteht das nicht falsch.
Mitglied: JohnnyB
JohnnyB 24.08.2006 um 18:46:52 Uhr
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Deshalb haben viele Musikpiraten
auch immer einen großen Magneten neben
dem Server stehen, ...

Das ist sicherlich gut für die Datenqualität. *kopfschüttel*
Mitglied: 6741
6741 24.08.2006 um 20:46:03 Uhr
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bitte mal das hirn einschaltenface-smile

http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801
-> provider dürfen keine ip's
mitloggen die abrechnungstechnisch nicht
benötigt werden. punkt. ende.

das im rahmen der allgemeinen
überwachungshysterie gesetze kommen zur
vorratsspreicherung kommen werden, ist leider
nicht mehr zu verhindern - aber noch nicht
eingeführt.

FAKT ist:

hier wurde die IP bzw die Adresse der Staatsanwaltschaft gegeben !!! Punkt ( auch ohne Hirn )

Mitglied: 6741
6741 24.08.2006 um 20:48:13 Uhr
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Hallo, wenn die Staatsanwaltschaft irgendwo
was wissen will, egal wie Geheim die Daten
sind, kann ein Unternehmen undd/oder
Privatperson gar nichts machen. Die
Staatsanwaltschaft hat das Recht die Daten,
zur Not auch unter Polizeieinsatz an sich zu
bringen. Deshalb haben viele Musikpiraten
auch immer einen großen Magneten neben
dem Server stehen, falls mal unerwartet
Besuch kommen sollte face-wink. Hoffe Ihr versteht
das nicht falsch.


und ich sach noch

SAG NEIN ZUR RAUBKOPIE !!!!

PS: das meine ich ernst, ich weiß wovon ich spreche
Mitglied: JohnnyB
JohnnyB 25.08.2006 um 18:28:47 Uhr
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SAG NEIN ZUR RAUBKOPIE !!!!

Es gibt keine Raubkopien! Allenfalls gibt es widerrechtlich angefertigte Kopien. Oder meinetwegen auch "Schwarzkopien". ;)
Mitglied: klubbingman
klubbingman 25.08.2006 um 18:32:55 Uhr
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> SAG NEIN ZUR RAUBKOPIE !!!!

Es gibt keine Raubkopien! Allenfalls gibt es
widerrechtlich angefertigte Kopien. Oder
meinetwegen auch "Schwarzkopien".
;)

Raubkopie währe dann eine Kopie die von jemand geklaut worden ist.
Wie geil face-smile
Mitglied: JohnnyB
JohnnyB 25.08.2006 um 18:38:48 Uhr
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Ein Raub ist die Wegname einer Sache unter Androhung/Anwendung von Gewalt. Bei einer widerrechtlich angefertigten Kopie wird weder eine Sache weggenommen (das Original bleibt ja erhalten), noch wird dabei Gewalt angedroht oder angewandt (also ich habe zumindest noch von keinem derartigen Vorfall gehört ;) ).
Mitglied: Supaman
Supaman 26.08.2006 um 08:54:49 Uhr
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Die Staatsanwaltschaft hat das Recht die Daten, zur Not auch unter Polizeieinsatz an sich zu bringen.

wie breits erwähnt, setzt die herrausgabe der daten voraus, das diese überhaupt vorhanden sind. würde der provider sich an die (datenschutz-) gesetze halten und die zur abrechnung irrelevanten daten (ip-verbindungsübersicht) erst gar nicht speichern, gibts auch nichts was an die Staatsanwaltschaft rausgegeben werden kann.

thema "raubkopie"

raub impliziert die anwendung von gewalt. "nicht lizensierte nutzung" oder "verwendung dezentraler sicherheitskopien" trifft es genauer.