soerencisnik
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MS-Lizenz auf Dritte übertragbar? - Darf Windows XP als gebraucht erworben und verwendet werden?

Handel bei ebay erlaubt?

Im Internet werden Betriebssysteme von Microsoft gehandelt.

1. Ist es gestattet OEM- oder Recovery-Versionen, die normalerweise mit einem PC-System
ausgeliefert werden, als gebraucht weiterzuverkaufen, die Lizenz durch Weiterverkauf also auf einen Dritten zu übertragen?

Wenn ja:
2. Vollständige Lizenzen bestehen bei Recovery-Versionen normal aus der CD/DVD,
dem CoA-Aufkleber und einem Handbuch "Erste Schritte".

Dürfen diese Teile separat erworben und so zu einem vollständigen Produkt/Lizenz zusammen-
gefügt werden? Nach Microsoft, "Nein.". Doch wie sieht es die Rechtssprechung?

Ich bin sehr verunsichert, ob ich ein bei ebay angebotenes gebrauchtes Betriebssystem
wie WinXP Home/Pro z.B. als Recovery-Version als Privatperson erwerben und verwenden darf.

Ich würde mich freuen, wenn nur diejenigen Antworten, die effektiv etwas fundiertes beitragen können. Vielen Dank

S ö r e n C i s n i k

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Ausgedruckt am: 29.03.2024 um 09:03 Uhr

Mitglied: Nippie
Nippie 12.08.2006 um 23:45:07 Uhr
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Ich glaube, wenn der Vorrige Benutzer bescheinigt das er es von dem Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr betreibt (deinstalliert hat)...glaub ich. face-wink

Mfg Nippie
Mitglied: EvilMoe
EvilMoe 13.08.2006 um 00:07:37 Uhr
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ich denke wenn es nicht legal wäre hätte microsoft bestimmt schon was unternommen. solange es sich um orginal sofware handelt warum nicht ?
Mitglied: 27546
27546 13.08.2006 um 00:49:07 Uhr
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Hallo, das Problem ist, die Registrierung wurde das Produkt (COA Key) vom Vorbesitzer registriert auf seinen Namen ist das Produkt praktisch nicht mehr übertragbar, eine neue Aktivierung nicht möglich. mfg

p.s. ich habe selbst erst eine Recovery CD von Dell mit Key auf e-Bay für einen Bekannten gekauft (die übliche Laier, darf nichts kosten usw.) und bei der telefonischen Aktivierung wurden neben dem üblichen Spruch auf wievielen PC´s das XP installiert wäre, auch so fragen gestellt woher ich das XP habe, ob es schon andere benutzt hätten. Ich hab das ganze zwar aktiviert bekommen, aber seltsam wars trotzdem.
Mitglied: Schlachter
Schlachter 13.08.2006 um 08:45:12 Uhr
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prinzipiell darf man das weiterverkaufen. ABER: das ganze darf lt. MS nur als ganzes (CD + KEY + Aufkleber + Rechnung) verkauft werden. Und bei der Rechnung scheitert es. Denn die dürfen Privatpersonen nicht schreiben. Alles einzeln zusammenbasteln geht nicht. Und dann muss noch die Art der Lizenz beahtet werden. OEM OSB und Recovery können nur mit Hardware ausgeliefert (verkauft) werden. Also ich würde mich auf so etwas nicht einlassen wollen, zumal heute die Kosten für neue Rechner so weit heruntergekommen sind, dass es sich einfach nicht mehr lohnt so etwas zu machen.
Bsp.: Rechner mit 1GB RAM, 2,53 GHz Celeron und 160GB Platte mit Win XP home kostet gerade mal noch 300€, also da hat man was neues und legales. Daher würde ich mich auf so etwas nicht einlassen. Keinesfalls von Privatpersonen
Mitglied: Supaman
Supaman 13.08.2006 um 10:00:55 Uhr
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oder man bleibt bei windows 2000, da muss man sich mit solchen gängelungen nicht rumschlagen. ich finde, das bei xp lediglich die wireless unterstüzung/einbindung schöne ist, der ist nur "aufgehübscht" nach dem motto je bunter, je toller..
Mitglied: Torsten72
Torsten72 13.08.2006 um 19:58:02 Uhr
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hi,

es ist ohne weiteres möglich, eine lizenz von einer dritten person zu kaufen.

microsaft kann das umschreiben der lizenz nicht verhindern, den alle müssen gleich behandelt werden... aber die lizenz muss nicht umgeschrieben werden, den die lizenz wird ja auch nicht an eine bestimmte person ausgegeben... man kann eine lizenz auch verschenken. auch gilt hier das deutsche recht und nicht das, was manche anbieter in ihre lizenzwunschzettel schreiben....


@Schlachter

natürlich dürfen privatpersonen rechnungen schreiben, jeder darf das. der grund, warum lieschen müller denkt, das... liegt darin, das es für eine privatperson nicht von vorteil ist, wenn er auf seiner rechnung die umsatzsteuer ausweist. dann könnte das finanzamt unterstellen, es liege eine gewinnerziehlungsabsicht vor und der betroffene hätte umsatzsteuer vereinnahmt, die er nun abführen muss....


letztendlich kann eine xp-lizenz telefonisch unbegrenzt aktiviert werden...


gruß torsten
Mitglied: soerencisnik
soerencisnik 13.08.2006 um 20:15:52 Uhr
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Danke. Danke, für die vielen gutgemeinten Ratschläge! face-smile)

Ich möchte nicht unhöflich klingen, aber ich hätte mich wirklich mehr über fundiertes Wissen gefreut, über etwas, mit dem man etwas anfangen kann, als über Meinungen oder Ansichten, die einem bei diesem Thema rechtlich nicht weiterbringen.

Nicht, dass gute Tipps nicht zu gebrauchen wären, aber dazu tät ein link als Bezugsquelle nicht schaden.

Nochmal, wenn sich jemand nicht sicher ist, bitte lieber nichts schreiben. Denn ein anderer könnte es als bare Münze nehmen.
Mitglied: 27546
27546 13.08.2006 um 20:55:08 Uhr
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Hi, du bist lustig, es gibt nicht viel 1. Das was Microsoft schreibt 2. Das Gerichtsurteil das erlaubt jede Recovery CD zu installieren wo man will. Das andere sind Erfahrungswerte oder das normale Rechtsempfinden. Hier einfach mal eine Frage zu stellen/schreiben und dann auf eine Antwort (die einem gefällt) zu warten ist billig, google doch selbst, wirst auch nicht mehr finden. mfg
Mitglied: soerencisnik
soerencisnik 13.08.2006 um 21:20:22 Uhr
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Es ist richtig. Recovery-Versionen dürfen gehandelt werden. Jedoch, die Lizenz SEI nur mit der Zustimmung MS übertragbar.

Verstehen Sie, ich suche nicht nach einer Antwort, die mir gefällt (ist übrigens unfair diese Bemerkung von Ihnen!), sondern nach der, die unter all den Vorschlägen richtig ist!
Mitglied: 27546
27546 13.08.2006 um 21:40:56 Uhr
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Hallo, das Urteil mit den Recovery steht auf jeder 2. E-Bay Seite mit Aktenzeichen, die Frage würde ich persönlich auch nicht in einem IT-Forum stellen, die wenigsten haben ein Jura-Studium, sondern einem Rechtsanwalt mit entsprechender Spezialisierung.

p.s. Habe inzwischen selbst 3 gekauft und mit telefonischer Aktivierung freigeschaltet bekommen. Auch keine Probleme mit dem neuen Gültigkeitsprüfungstool, aber nur von gewerblichen Verkäufern, von einer einzelnen Person (Privatverkäufer) würde ich sowas nie kaufen !!, weil eben niemand etwas genaues weis, und selbst wenn mir dann Microsoft sagen würde das die Lizenz ungültig ist, bekommen sie von mir den Namen des Verkäufers und ich eine legale Version von Microsoft. mfg
Mitglied: soerencisnik
soerencisnik 13.08.2006 um 21:45:02 Uhr
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Hm, klingt gut. Aber das mit der legalen Version von MS würde mich nun doch noch etwas genauer interessieren.
Mitglied: 27546
27546 13.08.2006 um 21:52:58 Uhr
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Hallo, es gibt da so eine Initiative von Microsoft, und glaube sogar das E-Bay da auch mitmacht, wenn man Leute denunziert die illegal Microsoft Produkte in Umlauf bringen, wird man mit einer legalen Version "belohnt", als Privatperson. mfg
Mitglied: 27546
27546 13.08.2006 um 21:58:03 Uhr
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Mitglied: soerencisnik
soerencisnik 13.08.2006 um 22:30:00 Uhr
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Was die sich so alles einfallen lassen.... lol face-smile

Aber, mal ehrlich, ich hatte bisher noch nicht das Glück, einer Bande von professionellen Softwarepiraten auf die Schliche zu kommen...
Mitglied: Nicolas
Nicolas 27.09.2006 um 07:43:51 Uhr
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prinzipiell darf man das weiterverkaufen.
ABER: das ganze darf lt. MS nur als ganzes
(CD + KEY + Aufkleber + Rechnung) verkauft
werden. Und bei der Rechnung scheitert es.
Denn die dürfen Privatpersonen nicht
schreiben.

Das ist natürlich Quatsch. Natürlich darf man etwas, was man gekauft hat auch wieder verkaufen - im gewerblichen wie privaten Sinn. Auch ein Privatmann kann und darf Rechnungen schreiben, allerdings darf er die UmSt (im Volksmund: MwSt) nicht ausweisen.

Zum vollständigen Produkt gehört für mich der CD-Key sowie die Original-CD. Das Handbuch "Erste Schritte" ist wie eine Treiber-CD bei einer Grafikkarte: Nicht wirklich nötig, aber nett, wenn sie dabei liegt.

Viele Grüße,
Nicolas