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HomeOffice Pflicht - Büroaustattung vom Arbeitgeber?

Hallo zusammen,

aufgrund der HomeOffice Situation wollte ich mal rumfragen, muss der Arbeitgeber neben der Hardware wie Notebook, etc. auch Büroausstattung wie Bürostühle zur Verfügung stellen? Ich selber sitze auf einem normalen Esszimmerstuhl, jedoch für den Dauereinsatz nicht das gesündeste für den Rücken, wie seht ihr das und gibt es Möglichkeiten vom AG sowas zu ordern?

Wenn wir von Bürstühlen reden, welche könntet Ihr empfehlen, falls ich vergleichen sollte?

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Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 21:03 Uhr

Mitglied: brammer
brammer 25.01.2021 um 09:16:49 Uhr
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Hallo,

da ist die wesentliche Frage ob der Arbeitgeber wirklich Homeoffice anordnet?
Wenn das so schriftlich festgehalten ist muss er das auch zahlen.

Wenn er nur die Möglichkeit anbietet oder das anders nennt (z.B. Mobil Arbeiten) dann ist es kein Homeoffice und der AG muss auch nicht zahlen.

Das hängt entscheidend von der Art und Formulierung der Vereinbarung / Vorgabe des Arbeitgeber ab.

Was die Bürostühle angeht, es muss einer sein der von der BG freigegeben ist

brammer
Mitglied: Doskias
Doskias 25.01.2021 aktualisiert um 09:24:47 Uhr
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Moin,

Soweit ich mich richtig erinnere (also keine Rechtsberatung), muss der AG die Büroausstattung nur dann zahlen, wenn du vertraglich einen Home-Office Arbeitsplatz hast, der mehr als 50% deiner Arbeitszeit betrifft. Sprich: Wenn du Handwerker bist und 4 Stunden die Woche zuhause am Laptop arbeitest, muss er dir nichts zahlen. Bist du Programmierer und arbeitest 2 von 5 Tagen zuhause, sind das auch "nur" 40 %und er muss dir nichts zahlen. Sind es aber laut vertrag 3 Tage, dann wären es 60% und er muss dir einen ergonomischen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, wobei er entscheidet was du bekommst und du kein Mitspracherecht hast. Du kannst also nicht für 2.000 € einen Stuhl verlangen, wenn dir im Büro nur einer für 100 € zustehen würde.

Also Fazit: solange du im Arbeitsvertrag nicht mehr als 50% deiner Arbeit im Homeoffice erledigst steht dir vom Arbeitgeber kein Mobiliar zu. Auf der anderen Seite kannst du aber (habe ich selbst schon vor Corona gemacht als ich wg. Umbau 3 Monate im HomeOffice gearbeitet habe) einen Bürostuhl kaufen und diesen bei der Steuererklärung einreichen. Ebenso kannst du anteilig den Raum in dem du HomeOffice machst als Arbeitsraum angeben und auch Strom und Telefonkosten. Eine Auflistung findest du hier: https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/

Ob das Finanzamt es dann anerkennt ist immer eine andere Frage.
Mitglied: Visucius
Visucius 25.01.2021 aktualisiert um 09:37:37 Uhr
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Ehrlich gesagt verstehe ich diesen “Geiz” und das laufende “Fordern” von Arbeitnehmern nicht so ganz.

Ich war selber über Jahrzehnte Arbeitnehmer aber für manches kann man auch mal selber in die Tasche greifen. Bürostühle kosten keine Vermögen und dann passen sie auch zum eigenen Interieur. Genauso ein Schreibtisch?! Soll den auch der AG anliefern?! Für alle den gleichen oder doch besser individuell vom Schreiner angepasst? Monatliches “Stifte, Papier, Kaffee und sonstiges Survival-Package per Post”, täglicher Zoom-Tratsch in der Arbeitszeit?!

Alle sollen “in der Krise” zusammenstehen ... nur die AN, ja nur bei denen gehts um potenzielle “Überstunden” und den Wohlfühlfaktor ... in der eigenen Wohnung!
Mitglied: Doskias
Doskias 25.01.2021 um 09:24:39 Uhr
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Moin,

Zitat von @brammer:
Hallo,
da ist die wesentliche Frage ob der Arbeitgeber wirklich Homeoffice anordnet?
Wenn das so schriftlich festgehalten ist muss er das auch zahlen.
Ist meiner Erfahrung nach leider nicht so. Nur wenn es vertraglich vereinbart wurde und es sich um einen Dauerzustand handelt von mehr als 50 % handelt, es sei denn die Corona-Lage hat daran etwas verändert. Bei uns wurde mal das Gebäude kernsaniert und in der Zeit mussten wir für 3 Monate aus dem HomeOffice arbeiten. Es gab kein Mobiliar, da es sich um eine im amtsdeutsch "vorrübergehende nicht dauerhafte Verlagerung der Tätigkeit auf Grund einer besonderen Situation" handelte. Ich denke diese Formulierung trifft auf HomeOffice wege Corona auch zu.
Mitglied: brammer
brammer 25.01.2021 um 09:45:39 Uhr
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Hallo,

genau deswegen habe ich ja auf die Vorgaben des Arbeitgebers verwiesen.

je nachdem wie die Formuliert sind.
Steht dort "Homeoffice" in der Vereinbarung / Vorgabe /Anordnung des Arbeitgebers, ist es eine "du musst" oder eine "du darfst" Vorgabe?

im Enddefekt vermutlich eher eine Thema für Arbeitsrechtsexperten.

https://www.haufe.de/thema/homeoffice/

https://de.wikipedia.org/wiki/Telearbeit

https://www.arbeitsrechte.de/home-office/

brammer
Mitglied: Doskias
Doskias 25.01.2021 um 09:53:15 Uhr
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Dann hab ich deinen Satz falsch verstanden:
da ist die wesentliche Frage ob der Arbeitgeber wirklich Homeoffice anordnet?
Wenn das so schriftlich festgehalten ist muss er das auch zahlen.

Bei uns war es schriftlich angeordnet worden, aber nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages. War mir theoretisch auch egal, weil meine Ausstattung bequemer war als die im Büro face-smile

Aber an sich ja auch schon amüsant, dass wir uns im IT-Forum mit so einer Frage rumschlagen müssen und sich jemand wg. so einer Frage extra hier anmeldet.

im Enddefekt vermutlich eher eine Thema für Arbeitsrechtsexperten.
Fragst du zwei Experten, hast du drei Aussagen ;)
Mitglied: brammer
brammer 25.01.2021 um 09:55:12 Uhr
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Zitat von @Doskias:

im Enddefekt vermutlich eher eine Thema für Arbeitsrechtsexperten.
Fragst du zwei Experten, hast du drei Aussagen ;)


3 Aussagen, 4 Meinungen und kein Ergebnis.

brammer
Mitglied: BirdyB
BirdyB 25.01.2021 um 09:56:10 Uhr
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Moin,

ich finde es ja immer spannend bei solchen Fragen/Diskussionen zu sehen, wieviele Leute zuhause überhaupt keine Büroarbeitsmöglichkeit eingerichtet haben. Ich habe schon seit eh und je immer irgendwo in meiner Wohnung einen Schreibtisch, bzw. ein Arbeitszimmer und das ganz unabhängig von Home-Office oder mobilem Arbeiten. Allein schon um den ganzen privat anfallenden Papierkram zu erledigen und die zugehörigen Ordner auch irgendwo abzustellen.
Daher war es für mich auch recht einfach als uns die Pandemie eingeholt hat.
Mein Arbeitgeber hat uns jedoch angeboten, für die Dauer der Pandemie die Büroausstattung mit nach Hause zu nehmen, also z.B.: Bildschirme, Bürostühle, etc.
Vor Corona gab es bei uns die Regelung, dass man bis zu 50% mobil arbeiten durfte, da laut Aussage meines Chefs die Firma danach verpflichtet wäre, Arbeitsplatzausstattung zu stellen und auch die ergonomischen Anforderungen prüfen müsste.
Das alles natürlich ohne Gewähr und ich bin auch kein Anwalt und das ist auch keine Rechtsberatung.

Viele Grüße
Mitglied: lcer00
lcer00 25.01.2021 um 10:03:31 Uhr
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Hallo,

wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz bezahlt, hat er außer den gesetzlichen Vorgaben bzw. BG bei der Auswahl nichts weiter zu beachten. Wenn ein Arbeitnehmer darauf "besteht!!!!", würde ich ihm dann ein hässlichsten Stuhl und den größten Schreibtisch per Spedition zustellen lassen, den ich für möglichst wenig Geld finden kann. face-smile

Grüße

lcer
Mitglied: brammer
brammer 25.01.2021 um 10:10:06 Uhr
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Hallo,

@icer00

Wenn ein Arbeitnehmer darauf "besteht!!!!", würde ich ihm dann ein hässlichsten Stuhl und den größten Schreibtisch per Spedition zustellen
lassen, den ich für möglichst wenig Geld finden kann.

Das kannst du vergessen... sowohl der Schreibtisch als auch der Stuhl muss den BG Vorschriften entsprechen...
Das muss der Arbeitgeber berücksichtigen.

brammer
Mitglied: lcer00
lcer00 25.01.2021 um 10:19:56 Uhr
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Hallo,
Zitat von @brammer:

Hallo,
Wenn ein Arbeitnehmer darauf "besteht!!!!", würde ich ihm dann ein hässlichsten Stuhl und den größten Schreibtisch per Spedition zustellen
lassen, den ich für möglichst wenig Geld finden kann.

Das kannst du vergessen... sowohl der Schreibtisch als auch der Stuhl muss den BG Vorschriften entsprechen...
Das muss der Arbeitgeber berücksichtigen.

bitte komplett zitieren:

wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz bezahlt, hat er außer den gesetzlichen Vorgaben bzw. BG bei der Auswahl nichts weiter zu beachten. Wenn ein Arbeitnehmer darauf "besteht!!!!", würde ich ihm dann ein hässlichsten Stuhl und den größten Schreibtisch per Spedition zustellen lassen, den ich für möglichst wenig Geld finden kann. face-smile face-smile

Danke

lcer
Mitglied: Visucius
Visucius 25.01.2021 aktualisiert um 10:30:21 Uhr
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Dann aber den Tisch nur “in optimaler Höhe” für ne Tastatur!

... sonst kommt der Rest der Belegschaft noch auf die Idee, dass sie auch nen neuen Familien-Esstisch brauchen könnten face-wink

Ich war früher mal fürs Einkaufscontrolling zuständig: Zum Schulanfang stieg der “Stabilo-Verbrauch” im Unternehmen signifikant an. Die ANs mit/ohne Chuzpe fragten sogar nach “gelben”. Von “mitgenommenen” Klopapierrollen und Wasserflaschen will ich gar nicht anfangen, gestellten Firmenwägen mit parallel eingereichten Taxiquittungen, usw. über die “Privatnutzung” des Firmen-HW für DVD (und andere) Abende, Fremdbewerbungen, Steuererklärungen, ... wirft man ja mittlerweile den “Mantel der DSGVO” ...

Alles völlig “normal”. Nur in Heimarbeits-Zeiten fehlt es an der (unauffälligen) Nachschubversorgung.

(Und jetzt ist noch nicht mal Sommer! Da erklärt Dir der MA dann als nächstes, dass es für den “Arbeitsplatz” auch Temperaturvorgaben gibt! )
Mitglied: Looser27
Looser27 25.01.2021 um 10:29:08 Uhr
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Moin,

wir haben das bei uns pragmatisch gelöst. Die MA, die keinen Bürostuhl zuhause haben, können sich ihren aus dem Büro für die Dauer des Homeoffice ausleihen. Somit "Bürostandard" und keine Zusatzkosten.

Gruß

Looser
Mitglied: brammer
brammer 25.01.2021 aktualisiert um 10:31:45 Uhr
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Hallo,

@icer00

den größten Schreibtisch... kannste vergessen...
Selbst da hat die BG Vorschriften..

https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Themen/Bildsch ...

Und der hässlichste Stuhl... das liegt ja immer im Auge des Betrachters

brammer
Mitglied: lcer00
lcer00 25.01.2021 um 10:39:12 Uhr
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Zitat von @brammer:

Hallo,

@icer00

den größten Schreibtisch... kannste vergessen...
Selbst da hat die BG Vorschriften..

https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Themen/Bildsch ...

also 1.600 x 800 ist doch erstmal ne Hausnummer. Den muss man erst mal hinstellen können. Außerdem sind das in der Tabelle Mindestmaße, größer kann der immer sein und da Homeoffice oft Laptop bedeutet, ist der Abstand zum Monitor dann auch passend.

Grüße

lcer
Mitglied: 117471
117471 25.01.2021 um 11:46:32 Uhr
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Hallo,

Homeoffice oder Telearbeitsplatz?

Weil: Genau das ist der Unterschied...

Gruß,
Jörg
Mitglied: H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 25.01.2021 um 11:50:25 Uhr
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Warum sollte der AN selber Betriebsmittel bereitstellen? Der AN wird entlohnt für seine Arbeit, alles andere ist Sache des AG, Punkt.
Der AG trägt das unternehmerische Risiko und bekommt dafür ja schließlich auch seinen großen Teil vom Kuchen.
Somit ist doch alles gesagt. Wenn das Unternehmen eine Krise nicht wegstecken kann, mangels Rücklagen und kreativen Konzepten, dann geht es halt Pleite.
Mitglied: Visucius
Visucius 25.01.2021 aktualisiert um 12:18:49 Uhr
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... weil eigentlich alle “am gleichen Strang” ziehen (sollten). Der AN hat ja normalerweise auch nix davon, wenn der AG pleitegeht.

Aber das ist vermutlich auch eine Frage der Firmen-Philosophie und des “Gebens und Nehmens". Leute mit der von Dir geäußerten Einstellung wurden bei meinem Ex-Arbeitgeber schon vor der Einstellung ausgesiebt. Ich hatte mir mal den Spaß einer BVG-Schulung “gegönnt” ... da fanden sich solche Gestalten gehäuft face-wink
Mitglied: H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 25.01.2021 aktualisiert um 12:48:19 Uhr
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Getroffene Hunde bellen? Gewinne privatisieren, Verluste Sozialisieren?
Wenn der MA weiß was seine Arbeit wert ist und der AG es weiß und entsprechend entlohnt, dann braucht sich niemand Sorgen machen, da alle am gleichen Strang ziehen.
Ansonsten kommen und gehen, sowohl die AN als auch die AG. *g*
Und wo eine Tür zu geht, da geht eine andere auf auch wenn das ggf. bedeutet das man die Tür selber herstellen muss. =)
Mitglied: Vision2015
Vision2015 25.01.2021 um 13:18:20 Uhr
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Moin....

HomeOffice Pflicht - Büroaustattung vom Arbeitgeber?
ist ein Bildzeitungs Märchen......
es gibt keine HomeOffice Pflicht

sondern nur da wo es möglich ist, also gibt es eine pflicht zum angebot eines homeoffice-arbeitsplatzes!
da bedeutet aber nicht das der AG dort ein Büro aufstellen muss, mit Schreibtisch, Stuhl und Kaffeenaschiene!
der Arbeitgeber ist auch Nicht verpflichtet dafür zu sorgen, das die private Internet Verbindung schnell genug ist und dergleichen!
wenn der Arbeitgeber aus Technischen gründen keinen HomeOffice anbieten kann, ist das eben so!

Zitat von @h45okeg493s:

Hallo zusammen,

aufgrund der HomeOffice Situation wollte ich mal rumfragen, muss der Arbeitgeber neben der Hardware wie Notebook, etc. auch Büroausstattung wie Bürostühle zur Verfügung stellen? Ich selber sitze auf einem normalen Esszimmerstuhl, jedoch für den Dauereinsatz nicht das gesündeste für den Rücken, wie seht ihr das und gibt es Möglichkeiten vom AG sowas zu ordern?
warum fragst du deinen AG nicht einfach mal... und warum hast du deinem AG nicht von anfang an gesagt- sorry- aber ich habe weder platz noch möglichkeiten ordentlich 8 Stunden zu sitzen... denn wenn das alle nicht möglich ist, darfast du nämlich gerne ins büro fahren....

Wenn wir von Bürstühlen reden, welche könntet Ihr empfehlen, falls ich vergleichen sollte?
wiso du, wenn dein AG möchte, das du einen ordentlich stuhl bekommst, regelt das in der regel sein Einkauf! oder du nimmst deinen Stuhl aus der Firma mit!


Frank
Mitglied: Franz-Josef-II
Franz-Josef-II 25.01.2021 aktualisiert um 13:57:46 Uhr
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Ganz ehrlich?

Mir ist das völlig wurscht. Warum? Im HomeOffice erspare ich mir gesamt über eine Stunde im Auto sitzen. Aber ich könnte ja den Chef fragen, ob er mir die Blonde aus dem Einkauf .... mit nachhause gibt face-wink


Nur wie erkläre ich das meiner Holden? Du Schatzi, der Chef hat angeordnet, ich habe mich eh gewehrt, hat aber alles nichts genutzt ..... ICH MUSS
face-wink


Nachsatz: Hast schon mit dem Chef geredet? Wie sieht er das?
Mitglied: lcer00
lcer00 25.01.2021 um 14:00:57 Uhr
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Zitat von @Franz-Josef-II:

Ganz ehrlich?

Mir ist das völlig wurscht. Warum? Im HomeOffice erspare ich mir gesamt über eine Stunde im Auto sitzen. Aber ich könnte ja den Chef fragen, ob er mir die Blonde aus dem Einkauf .... mit nachhause gibt face-wink


Nur wie erkläre ich das meiner Holden? Du Schatzi, der Chef hat angeordnet, ich habe mich eh gewehrt, hat aber alles nichts genutzt ..... ICH MUSS
face-wink
Dein Haushalt + eine weitere Person. Legal wäre es. Ich glaube, die Regeln zur Arbeitnehmerüberlassung sind coronabedingt auch etwas gelockert. Also: sollte doch passen.

Grüße

lcer
Mitglied: Visucius
Visucius 25.01.2021 aktualisiert um 14:09:51 Uhr
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Zitat von @H41mSh1C0R:

Getroffene Hunde bellen?

Inwiefern? Weil ich beide Seiten kenne?!

Zitat von @H41mSh1C0R:
Wenn der MA weiß was seine Arbeit wert ist”

... und er sich dabei nicht unrealistisch ÜBERSCHÄTZT ... muss er hier auch nicht fragwürdiges Wissen abfragen um Argumente zu suchen, die er nicht hat. face-wink

... gerade als ITler.
Mitglied: Franz-Josef-II
Franz-Josef-II 25.01.2021 aktualisiert um 14:20:54 Uhr
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Zitat von @lcer00:
Dein Haushalt + eine weitere Person. Legal wäre es. Ich glaube, die Regeln zur Arbeitnehmerüberlassung sind coronabedingt auch etwas gelockert. Also: sollte doch passen.


Auweh, soll ich's riskieren? face-wink

Also, Schatzi ich muß mit dir reden, das ist eh nur rein beruflich, nein, der Karl, der kann nicht, bei dem ist der Arbeitsweg zu uns zu lang ...... und außerdem ißt der zuviel.
Ok, ich muß noch etwas üben ............. ich darf NICHT zum lachen anfangen ........... kennt da wer einen Schauspielkurs? Sche*** Corona, alles abgesagt, wenn man's braucht face-sad
Mitglied: Visucius
Visucius 25.01.2021 aktualisiert um 14:27:33 Uhr
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Wäre bestimmt lustig, wenn die “Leistungsträger” Ihre Sekretärin mit nach Hause zur Familie nehmen würden face-wink
Mitglied: Doskias
Doskias 25.01.2021 um 14:38:52 Uhr
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Ihr vergesst, dass es richtig Ärger gibt, wenn man im Homeoffice über die Kantine meckert. Hab mir neulich eine Pizza bestellt, weil das Kantinenessen nicht so gut ist und meiner Frau gesagt, dass im Büro Pizza bestellt wurde. Musste dann auf dem Sofa schlafen. face-sad
Mitglied: Franz-Josef-II
Franz-Josef-II 25.01.2021 aktualisiert um 14:47:29 Uhr
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Zitat von @Doskias:

Musste dann auf dem Sofa schlafen. face-sad


Büroschlaf ..... und von der Chefin erwischt = blede Gschicht face-wink


Hast wenigstens auch gesagt, daß die Frau Knackal ..... besser kocht?
face-wink
Feigling
face-wink

Ok, lieber feig als tot
face-wink
Sehe ich ein.
Mitglied: 117471
117471 25.01.2021 um 14:56:48 Uhr
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Zitat von @Vision2015:

der Arbeitgeber ist auch Nicht verpflichtet dafür zu sorgen, das die private Internet Verbindung schnell genug ist und dergleichen!

Wie gesagt - es gibt einen Unterschied zwischen Homeoffice und Telearbeitsplätzen. Bei Letzterem kommen die Betriebsmittel vom AG.

Gruß,
Jörg
Mitglied: H41mSh1C0R
H41mSh1C0R 25.01.2021 um 15:11:24 Uhr
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Zitat von @H41mSh1C0R:
Wenn der MA weiß was seine Arbeit wert ist”

... und er sich dabei nicht unrealistisch ÜBERSCHÄTZT ...

Das ist wie alles ein Lernprozess und ob das Arbeitsergebnis stimmt.
Wer den Chef fordert und wenig liefert, der wird(sollte) schon merken das er sich überschätzt, wenn es nicht vorwärts geht.

*Weiterhin glücklich im Wechselmodel - Office/Mobiles Arbeiten und die Arbeitsmittel werden halt so benutzt wie bereitgestellt.*
Mitglied: AnkhMorpork
AnkhMorpork 25.01.2021 um 16:38:27 Uhr
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Zitat von @Visucius:

Ehrlich gesagt verstehe ich diesen “Geiz” und das laufende “Fordern” von Arbeitnehmern nicht so ganz.

Ich war selber über Jahrzehnte Arbeitnehmer aber für manches kann man auch mal selber in die Tasche greifen. Bürostühle kosten keine Vermögen und dann passen sie auch zum eigenen Interieur. Genauso ein Schreibtisch?! Soll den auch der AG anliefern?! Für alle den gleichen oder doch besser individuell vom Schreiner angepasst? Monatliches “Stifte, Papier, Kaffee und sonstiges Survival-Package per Post”, täglicher Zoom-Tratsch in der Arbeitszeit?!

Alle sollen “in der Krise” zusammenstehen ... nur die AN, ja nur bei denen gehts um potenzielle “Überstunden” und den Wohlfühlfaktor ... in der eigenen Wohnung!

Bin ich bei dir!
Mein Homeoffice-Arbeitsplatz geht auf meine persöhnliche Tasche.

ABER: Ich_kann_es_mir_leisten ... es gibt aber auch Leute, deren Taschen das nicht zulassen ... ich kenne welche.
Mitglied: 117471
117471 25.01.2021 um 17:05:25 Uhr
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Hallo,

Zitat von @AnkhMorpork:

es gibt aber auch Leute, deren Taschen das nicht zulassen

Wobei sich dann die Frage stellt, ob die überhaupt berufstätig sind. Und was z.B. die HartzIV-Empfänger betrifft: Die haben auch schon vor der Krise "Homeoffice" gemacht face-smile

Ernsthaft - wo willst Du da die Grenze setzen? Beim Strom? Vielleicht bei den Heizkosten, weil Du die Heizung jetzt tagsüber nicht mehr im Sparmodus laufen lassen kannst?

Ich behaupte mal, dass beides nicht einmal zum Bruchteil den Kosten entspricht, die man z.B. morgens spart weil man nicht mehr die 30 Kilometer zur Firma juckelt.

Und - was Verbrauchsmaterial betrifft: Kein Arbeitgeber wird Probleme damit haben, wenn man sich nach Rücksprache Kopierpapier usw. entweder aus der Firma mitnimmt oder den Krempel auf 'ne Spesenrechnung schreibt.

Gruß,
Jörg
Mitglied: Vision2015
Vision2015 25.01.2021 um 18:33:59 Uhr
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moin...
Zitat von @117471:

Zitat von @Vision2015:

der Arbeitgeber ist auch Nicht verpflichtet dafür zu sorgen, das die private Internet Verbindung schnell genug ist und dergleichen!

Wie gesagt - es gibt einen Unterschied zwischen Homeoffice und Telearbeitsplätzen. Bei Letzterem kommen die Betriebsmittel vom AG.
ja... der TO redet aber von Homeoffice... wie 99% der anderen User...

Gruß,
Jörg
Frank
Mitglied: Visucius
Visucius 25.01.2021 aktualisiert um 18:50:15 Uhr
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Zitat von @AnkhMorpork:

ABER: Ich_kann_es_mir_leisten ... es gibt aber auch Leute, deren Taschen das nicht zulassen ... ich kenne welche.

Das möchte ich nicht bestreiten. Ebenso wird es Unternehmen/er geben, bei denen man für alles 3 Durchschläge und 2 Jahre Vorlauf benötigt. So habe ich das damals auch bei den Betriebsratsmitgliedern der GEZ-Unternehmen auf der BGV-Schulung eingeschätzt.

Aber wir sind ja hier im IT-Forum - das sind üblicherweise nicht die untersten Einkommensschichten. Man muss doch einfach auch mal den Komfort-Gewinn gegenrechnen ... und ja, auch den “Effizenzverlust”, den man bei ehrlicher Betrachtung im Heimbereich hat.

Am Ende sind die Leute ja nicht zu Hause, weil der Arbeitgeber davon so wahnsinnig profitiert. Die sind zu Hause, weil der AG sie “schützt” (ja, mit der Empfehlung der Regierung). Egal was man von diesem Corona-Zirkus hält. Und mit diesem Schritt sind hohe Kosten, geringere Effizenz und sehr viel Aufwand auf AG-Seite verbunden.

Und wenn ich dann höre: “Wo kann ich noch was abstauben”, “meine Büro-/Privatzeit-Trennung wird unsauber”, ... dann bekomme ich – gerade im Hinblick auf die ab Februar/März anstehender Insolvenzmeldungen echt Pickel!

Der TE meint ja, man müsste sowas wie Corona mit monatelangen Lockdowns gefälligst “in Rücklagen abgebildet haben”. So eine ignorante, egoistische und weltfremde Sichtweise lässt mich sprachlos zurück
Mitglied: Stefan007
Stefan007 25.01.2021 um 20:19:27 Uhr
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Grüß dich,

ich fasse mich kurz:

Bürostuhl -> Ergotopia Next Back ca. 300 Euronen


Ich merke das momentan auch, dass die Arbeitnehmer immer dreister werden. Im März waren alle noch verunsichert und es wurde auch mal der private PC genutzt und Citrix installiert. Das hat sich mittlerweile total gewandelt und die haben auch den Anspruch an gute Hardware, ### egal, ob es die Engpässe bei Notebooks gibt oder nicht.

Entlaste dein Gewissen und ordere dir selbst etwas. Bedenke bitte auch, dass es eine aktuelle Ausnahmesituation ist und der Zusammenhalt (völlig ungeachtet der eigenen Meinung zur Pandemie) wichtig ist.

Hast du keinen Bock auf deinen Job oder willst du deinen Arbeitgeber "schröpfen", dann spare dir die Energie und such dir einen neuen Job (das ist jetzt nicht auf dich gemünzt sondern allgemein gehalten).


Gruß,
Stefan
Mitglied: Doskias
Doskias 26.01.2021 aktualisiert um 12:05:57 Uhr
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Zitat von @117471:
Ernsthaft - wo willst Du da die Grenze setzen? Beim Strom? Vielleicht bei den Heizkosten, weil Du die Heizung jetzt tagsüber nicht mehr im Sparmodus laufen lassen kannst?

Brauchst du doch gar nicht. ich hab doch oben einen link geteilt, hier nochmal: https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/
Dort steht.
Mit der Tagespauschale werden die Mehraufwendungen für die Nutzung der Wohnung abgegolten, insbesondere auch für Strom, Heizung und weitere Raumkosten. Berufliche Telefon- und Internetkosten kannst Du zusätzlich absetzen.

Die Pauschale kann für 120 Tage im Jahr (2020 und 2021) geltend gemacht werden, wo dann je Tag 5 € geltend gemacht werden können. Ergibt also 600 € steuerlich absetzbar (hier stand ursprünglich fehlerhafterweise Rückerstattung). Telefon kommt hinzu mit der Regelung:

Berufliche Telefon- und Internetkosten kannst Du zusätzlich absetzen. Hierfür gibt es ohne Einzelnachweise eine Begrenzung auf 20 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 20 Euro monatlich.

Dazu kommt dann noch der andere Kram, wie Wasserkosten, Miete und Hausratversicherung, die ebenfalls steuerlich abgesetzt werden kann.

Das alles gilt natürlich nur dann, wenn du deine Mittel zur Verfügung stellst. Wenn dein Arbeitgeber dir zum Beispiel den Internetanschluss bezahlt, den du dann auch privat nutzen darfst, dann dreht sich das Ganze um und du musst den Geldwerten Vorteil sogar noch versteuern. Dort ist auch sehr schön beschrieben was ein Telearbeitsplatz ist und was Homeoffice ist.

Hilft vielleicht auch dem einen oder anderen hier weiter und nicht nur dem TO.
Mitglied: 117471
117471 26.01.2021 um 12:00:41 Uhr
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Hallo,

äh - die 5 Euro kannst Du absetzen. Das ist kein Rückerstattungsbetrag.

Gruß,
Jörg
Mitglied: Doskias
Doskias 26.01.2021 um 12:06:31 Uhr
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Zitat von @117471:

Hallo,

äh - die 5 Euro kannst Du absetzen. Das ist kein Rückerstattungsbetrag.

Gruß,
Jörg

Stimmt, da ist was beim Schreiben durcheinander gegangen. habe ich korrigiert.