chiller89
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Aufbewahrungspflicht Proxy Log Files

Aufbewahrungspflicht Proxy Log Files

Hallo Forum User

weiß einer von Euch wie lange Logfiles von einem Proxy aufbewahrt werden müssen Gesetzlich aus gesehen?

Vilen Dank im vorraus

Content-Key: 172917

Url: https://administrator.de/contentid/172917

Ausgedruckt am: 28.03.2024 um 22:03 Uhr

Mitglied: 60730
60730 10.09.2011 um 23:21:45 Uhr
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moin,

das und ob überhaupt - kommt doch drauf an wo der Proxy steht.
Das Proxylog ansich ist eh wertlos, wenn du nicht nachvollziehen kannst, wer zu Zeitpunkt x überhaupt an Kiste y gesessen ist.

Von daher also wieder ein typischer Fall von "Fragen, die so umfangreich gstellt sind, dass Sie ein ganze Zeile ausfüllen - sind ganz leicht zu beantworten"

N8
Mitglied: mrtux
mrtux 11.09.2011 um 08:48:24 Uhr
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Hi !

Zitat von @Chiller89:
weiß einer von Euch wie lange Logfiles von einem Proxy aufbewahrt werden müssen Gesetzlich aus gesehen?

Wie kommst Du darauf, dass Du die überhaupt aufbewahren musst? Es besteht sogar die Möglichkeit, dass Du dich mit einer Archivierung der Logs sogar strafbar machen könntest. Schon mal was von einem Datenschutzgesetz gehört?

mrtux
Mitglied: Chiller89
Chiller89 11.09.2011 um 10:16:05 Uhr
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Zitat von @mrtux:
Hi !

> Zitat von @Chiller89:
> ----
> weiß einer von Euch wie lange Logfiles von einem Proxy aufbewahrt werden müssen Gesetzlich aus gesehen?

Wie kommst Du darauf, dass Du die überhaupt aufbewahren musst? Es besteht sogar die Möglichkeit, dass Du dich mit einer
Archivierung der Logs sogar strafbar machen könntest. Schon mal was von einem Datenschutzgesetz gehört?

mrtux



Genau das war ja mein Gedanke mit dem Datenschutz aber daraus stellt sich die Frage wie Scharf darf ich die Logs Einstellen das Sie Filtern.
Mitglied: wiesi200
wiesi200 11.09.2011 um 11:21:30 Uhr
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Hallo,

Ein Log hat doch relativ wenig mit Filtern zu tun.
Du kannst normal alles Filtern ohne das du was aufzeichnest.
Mitglied: Lochkartenstanzer
Lochkartenstanzer 11.09.2011 um 20:40:40 Uhr
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Andersherum wird ein Schuh daraus:

Per default gilt erstmal Datenvermeidung, d.h. du dürftest keine logs erstellen.

Aber es gibt Ausnahmebestimmungen. Sofern Du das zum sicherstellen der technischen Funktion und der Sicherheit benötigts, z.B. um Angriffe festzustellen und/oder diese abzuwehren, darfst Du logs führen. Was und wieviel Du speichern darfst, liegt, sofern Du es begründen kannst, in Deinem Ermessen. Auch die Dauer dieser Speicherung ist einzelfallabhängig. Ein Jahr wird zu lang sein, eine Woche zu kurz. Irgendwo dazwischen liegt die Wahrheit und das wird im Extremfall bei einem Rechtstreit festgestellt, ob sie zu lang war.

Wichtig ist jedenfalls, daß die logs keinem Unbefugten zur Kenntnis gelangen, das kann sogar der Chef sein!
Und daß nnatürlich keine Auswertungen vorgenommen werden, die erst durch eine Betriebsrat abgesegnet werden müßten.

Aber IANAL, daher frag einen Anwalt Deines Vertrauens oder Euren Betriebsjuristen.